Am 28. Juni 2019 brachten die Europäische Union und die Mercosur-Länder die seit 20 Jahren geführten Verhandlungen über ein wichtiges Handelsabkommen zum Abschluss.
Der Grappa IG hat einen hohen Schutz erhalten und ist, wie folgt, länderspezifisch unterteilt:
- Paraguay: Sofortige Durchsetzung der geschützten Ursprungsbezeichnung
- Uruguay: Sofortige Durchsetzung der geschützten Grappa-Bezeichnung. Den Nutzern der Bezeichnung vom Destillat "Grapamiel" wurde "Grandfathering" gewährt, d.h, diese Bezeichnung kann als solche benutzt werden, sofern deren Verwendung für einen ununterbrochenen Zeitraum nachweisbar ist. Ebenfalls muss es mit einer Kennzeichnung versehen sein, die den Ursprung des Produkts verdeutlicht. Eine geschlossene Liste mit allen Herstellern, die zur Verwendung des Begriffs berechtigt sind, wird dem Abkommen beigefügt (Seite 19 des Abkommens)
- Brasilien und Argentinien: Es wird eine 7-jährige Phasing-out-Periode für jeden gewährt, der die Bezeichnung in den vorhergehenden Jahren kontinuierlich benutzt hat und nachweisen kann, dass das Produkt aus einem Land, Gegend oder Ort stammt. Ebenfalls wird es mit einer Kennzeichnung versehen, die den Ursprung des Produkts offiziell verdeutlicht. Nach Erreichen dieser Frist ist der Schutz abgeschlossen und die Bezeichnung 'Grappa' darf nicht mehr verwendet werden. (Seite 14 Anhang IIA).